Wal-Mart droht Sammelklage von 1,6 Millionen Frauen - Müssen auch deutsche Discounter Massendiskriminierungsklagen fürchten?

(openPR) - Ein Berufungsgericht in San Francisco hat gestern eine Massenklage von Mitarbeiterinnen der Einzelhandelskette Wal-Mart wegen Benachteiligung gegenüber ihren männlichen Kollegen zugelassen; der Schadensersatz könnte Milliarden betragen. Wal Mart wird Diskriminierung vorgeworfen. So seien weibliche Angestellte bei Beförderungen übergangen und in vergleichbaren Tätigkeiten schlechter bezahlt worden als ihre männlichen Kollegen.

Schon vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im vergangenen Jahr waren Klagen wegen einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung in Deutschland möglich. "Das AGG erhöht die Warscheinlichkeit, dass auch deutsche Discounter von Mitarbeiterinnen verklagt werden, die sich benachteiligt fühlen. Das setzt aber voraus, dass den Discountern in Deutschland ähnliche Vorwürfe gemacht werden können wie Wal-Mart ", so der Hamburger Arbeitsrechtler Christian Oberwetter von der Kanzlei Oberwetter & Olfen. "Selbst bei ungleichem Gehalt für gleiche Arbeit muss aber keine Diskriminierung vorliegen. So hat der Europäische Gerichtshof auf die Diskriminierungeklage einer Frau kürzlich entschieden, dass ein unterschiedliches Dienstalter auch bei gleicher Arbeit Gehaltsunterschiede rechtfertigen kann und keine Diskriminierung von Frauen darstelle."

Oberwetter & Olfen Rechtsanwälte Hamburg
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Die Rechtsanwälte Oberwetter & Olfen sind auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, des IT-Rechts und des Steuer- und Steuerstrafrechts tätig. Rechtsanwalt Oberwetter ist Autor eines Kommentars zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.



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