Falk-Zinsfonds: Erneut vollständige Rückabwicklung der Beteiligung erstritten

Logo des BSZ® e.V. (openPR) - Vom Landgericht Lüneburg wurde mit Urteil vom 12.02.2007 (noch nicht rechtskräftig) einem Anleger des Falk-Zinsfonds vollumfänglicher Schadensersatz in Höhe von 9.427,81 €. gegen den Vermittler zugesprochen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde, MSc, Kanzlei Dr. Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat: „Dieses Urteil in Sachen Falk-Zinsfonds lässt auch andere Anleger wieder hoffen. Auch andere Falk-Zinsfonds-Anleger sollten daher dringend überprüfen lassen, ob auch sie Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlern und sonstigen Verantwortlichen geltend machen können.

Wie das Landgericht Lüneburg ausdrücklich feststellte, hatte der Vermittler des Falk-Zinsfonds die Anleger nicht ausreichend auf die möglichen Risiken hingewiesen.

„Besonders erfreulich ist dabei für uns auch, dass die Angelegenheit durchaus als äußerst schwierig eingeschätzt werden konnte, da dem Vermittler in diesem speziellen Fall nur sehr schwer eine Fehlberatung nachgewiesen werden konnte und der Vermittler exzellent durch eine sehr renommierte Kanzlei vertreten wurde.“

Dies zeigt, dass auch in schwierigen Fällen durchaus eine Rückabwicklung möglich ist.

Die Ansprüche der Falk-Zinsfonds-Anleger gegenüber Vermittlern sind auch noch nicht verjährt. Die neue BGH-Rechtsprechung lässt eine Verjährung nicht automatisch nach drei Jahren eintreten, sondern ausdrücklich 3 Jahre ab Kenntnisnahme, was den Falk-Zinsfonds-Anlegern zugute kommt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Ansprechpartner: Horst Roosen

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft.

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sammeln

. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

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Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

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