RECHTLEGAL - Rechtstipp Januar 2007: Verkehrsrecht - Aktuelle Änderungen

Anwaltskanzlei Kronenberghs http://www.rechtlegal.de (openPR) - Im Verkehrsrecht warten auch zu Beginn des neuen Jahres zahlreiche Änderungen auf Autofahrer, im wesentlichen Verschärfungen bei Bußgeldern wie natürlich auch die alljährlich unvermeidlichen Erhöhungen der Kosten mit der Kfz-Nutzung. Im einzelnen:

Höhere Bußgelder - Nachdem kürzlich die Strafen für Drängler erheblich angehoben wurden, sollen in diesem Jahr auch Geschwindigkeitsverstöße sowie Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr deutlich teurer werden. Im Gespräch sind bis zu EUR 1.500.- bei schwerwiegenden Verstößen.

Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger - Zum 01.08.2007 tritt die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger in der zwei Jahre dauernden Probezeit in Kraft. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf werden Verstöße regelmäßig mit EUR 125.-, in schwereren Fällen bis zu EUR 1.000.- geahndet.

Führerschein-Tourismus - Obwohl die dritte EU-Führerschein-Richtlinie die grundsätzliche Anerkennung von Führerscheinen in Europa vorsieht, wird eine Ausnahme hiervon bei Rechtsmissbrauch normiert. Wer also seinen im Inland nach einer Rauschfahrt verlorenen Führerschein zwecks Umgehung der MPU, im Volksmund auch "Idiotentest" genannt, im Ausland erwirbt, kann nicht mehr mit einer Anerkennung in Deutschland rechnen.

Ausland - Bei Unfällen im Ausland kann der Geschädigte die ausländische Versicherung des Unfallgegners im Inland verklagen. Die ausländischen Mindestdeckungssummen werden schrittweise angehoben und angeglichen. Die Regulierung des Unfalls richtet sich nach wie vor nach dem Recht am Unfallort.

Mit dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien gilt diese Regelung auch in diesen Ländern.

"Im Gegenzug" werden voraussichtlich ab Herbst 2007 ausländische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden können, wenn die Summe mindestens EUR 70.- beträgt. Ob diese Regelung dann auch rückwirkend gilt, ist zur Zeit noch offen.

Kosten - Die Entfernungspauschale (EUR 0,30/km) ist ab Jahresbeginn für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ersatzlos entfallen.

Die Kfz-Steuer für ältere Diesel-PKW steigt um weitere EUR 1,20 pro angefangene 100 ccm Hubraum, im Gegenzug ist mit einem einmaligen Bonus von EUR 330.- zu rechnen bei Nachrüstung eines Partikelfilters.

Die Benzinpreise steigen nicht nur durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, sondern im wesentlichen durch die staatlich verordnete Beimischung von Biokraftstoffen, die den Literpreis um geschätzt 5 Cent erhöht.

Umweltzonen - Zum 01.03.2007 tritt die Plaketten-Verordnung in Kraft, wonach Kfz je nach Schadstoffgruppe mit unterschiedlich farbigen Plaketten gekennzeichnet werden müssen, um in speziell ausgewiesene Umweltzonen, die nicht wenige Städte planen, einfahren zu dürfen.

Altautos/Oldtimer - Altautos bis 3,5 t können seit Anfang des Jahres kostenlos beim Fahrzeughersteller oder Importeur entsorgt werden.

Stillgelegte Fahrzeuge können, wenn die Dauer der Stilllegung weniger als sieben Jahre beträgt, einfacher als bisher, nämlich mit einer normalen Hauptuntersuchung, wieder zugelassen werden. Aufwändige Untersuchungen und Gutachten entfallen.

Künftig entfallen "junge Oldtimer", da die so genannten 07-Kennzeichen seit diesem Jahr ein erhöhtes Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren erfordern. Bislang galten 20 Jahre.

Auf weitere Änderungen wie Designschutz-Richtlinie, Euro 5-Abgasnorm, geänderte Lenk- und Ruhezeiten sowie zeitlich begrenzte Fahrverbote in Südtirol sei kurz hingewiesen.

Ihr Team von RECHTLEGAL

TH. KRONENBERGHS - RECHTSANWALT UND SICHERHEITSBERATER
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