Der Sozialticker zu: Erhält Henrico Frank nun eine Sanktion nach § 31 SGB II ?
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(openPR) - Der Bauarbeiter, dem SPD-Chef Beck zur Rasur riet, fühlt sich erneut brüskiert. Er warf Beck vor, wegen eines Treffens zuerst mit der Presse statt mit ihm Kontakt aufgenommen zu haben. Nun hat Henrico Frank das an diesem Dienstag geplanten Treffen mit dem Spitzenpolitiker abgesagt.
Der Grund: Frank habe jedoch am Dienstag wegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit langfristige Verpflichtungen und könne daher nicht kommen, sagte Brigitte Vallenthin von der Wiesbadener Hartz-IV-Plattform. Mit Sicherheit dürfte SPD-Chef Beck dies nicht schmecken, dass ein Arbeitsloser einfach einen Termin absagt. Aber wie heisst es so schön: “S’Lebbe iss doch wie’s iss”
Frank sollte allerdings nicht vergessen, das nach § 2 SGB II Frank verpflichtet ist, jegliche Möglichkeit zu nutzen, um seinen Aspruch auf ALG II zu senken, da ihm womöglich sonst Sanktionen gemäß § 31 SGB II drohen könnten. www.sozialticker.com/erhaelt-henrico-frank-nun-eine-sanktion-nach-31-sgb-ii.html
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