Der kurze Weg zur Katasterauskunft - jetzt auch bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI)
Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) Rheinland-Pfalz
(openPR) - Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Rheinland-Pfalz übernehmen Aufgaben des Vermessungs- und Katasteramtes / mehr Bürgernähe und Kompetenz vor Ort / richtungweisend für Deutschland
Wer eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster braucht, etwa für einen Bauantrag, die Abwicklung eines Immobiliengeschäfts oder die Beantragung von Stilllegungs- und Rodungsprämien, muss sich in Rheinland-Pfalz nicht mehr in eine der wenigen Amtsstube bemühen. Der Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass diese Auskünfte auch bei den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) erteilt werden können. Möglich wurde dies durch die Novelle des Vermessungsgesetzes vom 2. Mai 2006.
So dürfen die ÖbVI seit dem 2. November letzten Jahres als „Auskunftsstelle des Vermessungs- und Katasteramtes“ tätig sein, sofern sie einen entsprechenden Vertrag mit dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen schließen. Eine Liste der ÖbVI in Rheinland-Pfalz, die bereits berechtigt sind, diese Auskünfte zu erteilen, befindet sich unter dem Navigationspunkt “Kataster” auf der Internetseite des Landesverbandes unter www.bdvi-rp.de.
“Diese Entwicklung ist ein großer Schritt zu mehr Bürgernähe”, sagt Dipl.-Ing. Hans-Ulrich Esch, Landesvorsitzender des BDVI, “denn die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind im ganzen Land präsent, während sich die Ämter immer mehr zurück ziehen. Selbst in der Landeshauptstadt Mainz ist kein Katasteramt mehr zu finden.”
Der neue Service läuft in drei Schritten ab: Zunächst muss der Kunde sein berechtigtes Interesse begründen, sei es als Eigentümer, Nachbar oder potenzieller Kaufinteressent. Anschließend werden die Daten zum betreffenden Grundstück online aufgerufen, als Flurkarte bzw. Lageplan oder als sogenannte Liegenschaftsbeschreibung mit den Angaben über die Eigentümer. Falls gewünscht, wird dieser Auszug aus dem Kataster ausgedruckt. Wenn das berechtige Interesse einmal erklärt ist, können Auskünfte ebenfalls per Telefon oder E-Mail erteilt werden. Die Kosten für die Auszüge richten sich nach der seit 2002 unveränderten Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und gelten gleichermaßen für die ÖbVI und die Ämter.
Weitere Informationen unter www.bdvi-rp.de.
Guido Augustin
H&A medien gmbh
augustin@ha-net.de
Tel. 06131 / 227651
Über den BDVI Rheinland-Pfalz
Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI e.V.) ist die Berufsvertretung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Deutschland. Als Wirtschafts- und Berufsverband vertritt er die Interessen seiner Mitglieder untereinander und gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung.
Die ÖbVI erfüllen hoheitliche Aufgaben im Vermessungswesen, vergleichbar mit Notaren. Dabei ist das Berufsbild abwechslungsreich, hochmodern und wertvoll für unser Gemeinwesen – Präzision schafft Sicherheit.
Die ÖbVI erbringen ihre Dienstleistung für kommunale Institutionen, private Bauherren, Bau- und Erschließungsträger, technische Verwaltungen und für Objekte des Industrie-, Hoch-, Verkehrs- und Tiefbaus.
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